OFFIZIELLE TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DIE GEWINNZIEHUNG

„Gewinne ein icebreaker Laufkit “

 

VF International SAGL mit offiziellem Firmensitz in der Via Laveggio 5 – 6855 Stabio, Schweiz, USt-IdNr. CHE-111.650.898 (in Folge als „Veranstalterfirma“ bezeichnet) organisiert eine Gewinnziehung mit dem Titel „ Gewinne ein icebreaker Laufkit “ (die “Gewinnziehung”).

 

Die Teilnahme an der Gewinnziehung ist kostenlos und es ist kein Kauf erforderlich. Mit der Teilnahme an der Gewinnziehung erklären sich die Teilnehmer*innen mit den vorliegenden Teilnahmebedingungen für die Gewinnziehung (den „Gewinnziehungsregeln”) einverstanden.

 
Promotionszeitraum

Die Gewinnziehung läuft vom 12.04.2024 um 10:00 Uhr (CEST) bis zum 15.06.2024 um 23:59 Uhr (CET) (der "Promotionszeitraum" ).

Der Computer der Veranstalterfirma ist der offizielle Zeitgeber für die Gewinnziehung

 
Teilnahmeberechtigung

Die Teilnahme am Gewinnspiel steht nur Personen mit legalem Wohnsitz in der Schweiz offen, die mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind (die „Teilnehmer*innen“).

Die Teilnehmer*innen müssen über ein Facebook- und/oder Instagram-Konto verfügen (deren Nutzung den eigenen Geschäftsbedingungen von Facebook und Instagram unterliegt).

 
Teilnahme an der Gewinnziehung

Während des Promotionszeitraums sind alle Teilnehmer*innen, die den Icebreaker-Newsletter über die nachstehend beschriebene Methode abonnieren, automatisch zur Teilnahme an der Gewinnziehung berechtigt.

Um den Icebreaker-Newsletter zu abonnieren, müssen die Teilnehmer*innen das Registrierungsformular auf Facebook oder Instagram ausfüllen, indem sie die angeforderten Informationen (Vor- und Nachname sowie E-Mail-Adresse) angeben. Teilnehmer*innen, die den Icebreaker-Newsletter auf der Website https://www.icebreaker.com/de-ch/home abonnieren, nehmen nicht an der Gewinnziehung teil.

Die Teilnehmer*innen sind nur zu einer (1) Teilnahme an der Gewinnziehung berechtigt. Es ist nicht zulässig, dass sich mehrere Teilnehmer dasselbe Facebook- oder Instagram-Konto teilen.

Teilnehmer*innen, die den Icebreaker-Newsletter abonnieren, um an der Gewinnziehung teilzunehmen, müssen beim Ausfüllen des Registrierungsformulars genaue und vollständige Angaben machen.

 
Preis

Im Rahmen der Gewinnziehung werden zwei (2) Preise vergeben, die wie im nachstehenden Abschnitt „Methode der Preisvergabe“ beschrieben verliehen werden.

Der ungefähre Maximalwert jedes Preises beträgt 349,85 € / 381,70 CHF für eine Gesamtsumme von 699,70 € / 763,40 CHF.

Preisdetails

  1. Merino Blend 200 Realfleece™ Descender Half-Zip-Oberteil
  2. 125 ZoneKnit™ Merino Blend Energy Wind T-Shirt
  3. 125 ZoneKnit™ Merino Blend Speed 6" Shorts

Der Preis kann nicht eingelöst oder gegen Bargeld eingetauscht werden.

Der Preis kann nicht an andere Personen übertragen und/oder abgetreten werden und es werden weder Bargeld noch andere alternative Arrangements angeboten.

Der ungefähre Marktwert („ARV“ – Approximate Retail Value) eines Preises unterliegt Preisschwankungen im Verbrauchermarkt, unter anderem aufgrund der vergangenen Zeit zwischen dem Datum der Schätzung des ARV für diese Gewinnziehung und dem Datum, an dem der Preis zugesprochen oder eingelöst wird. Wenn der tatsächliche Kaufpreis eines Preises niedriger ist als der hier angegebene ARV, haben die Gewinner*innen keinen Anspruch auf einen Scheck, Bargeld oder eine andere Form der Zahlung für die Preisdifferenz.

 
Beschränkungen

Mitarbeiter*innen der Veranstalterfirma, deren unmittelbare Angehörige, ihre Vertreter*innen und andere Personen, die an der Organisation und Durchführung der Gewinnziehung beteiligt sind, dürfen nicht an der Gewinnziehung teilnehmen.

Die Anzahl der Preise ist auf einen (1) pro Teilnehmer*in beschränkt.

 
Die Methode der Preisvergabe

Bis zum 01/08/2024 wählt die Veranstalterfirma zwei (2) Gewinner*innen nach dem Zufallsprinzip aus allen Einsendungen aus, die die Gewinnziehungsregeln eingehalten haben. Die Veranstalterfirma wählt darüber hinaus zusätzlich drei (3) Reservegewinner*innen nach dem Zufallsprinzip aus.

Reservegewinner*innen werden nur dann in Betracht gezogen, wenn Gewinner*innen es versäumen, ihren Preis in Übereinstimmung mit diesen Gewinnziehungsregeln einzufordern oder aufgrund der Nichteinhaltung der Gewinnziehungsregeln von der Gewinnziehung ausgeschlossen wurden.

Die Auswahl der Gewinner*innen und Reservegewinner*innen ist endgültig und kann nicht angefochten werden, es sei denn, die Veranstalterfirma hat selbst gegen die Gewinnziehungsregeln verstossen.

 
Mitteilung an die Gewinner*innen

Die Gewinner*innen der Gewinnziehung werden innerhalb von fünf (5) Werktagen ab der abschliessenden Gewinnziehung (die bis zum 01/08/2024 stattfinden soll) per E-Mail (unter Verwendung der E-Mail-Adresse, die die Teilnehmer*innen bei der Registrierung angegeben haben, wie unter der Überschrift „Teilnahme an der Gewinnziehung“ beschrieben) über ihren Gewinn benachrichtigt.

Die Gewinner*innen haben ab der Benachrichtigung über ihren Gewinn fünf (5) Kalendertage Zeit, um auf die Benachrichtigungs-E-Mail zu antworten, den Preis anzunehmen und auszuwählen und alle von der Veranstalterfirma angeforderten Informationen bereitzustellen.

Wenn potenzielle Gewinner*innen:

  1. nicht innerhalb von (5) Kalendertagen nach dem ersten Benachrichtigungsversuch kontaktiert werden können;
  2. die angeforderten Informationen nicht bereitstellen
  3. den Preis ablehnen
  4. die Gewinnbenachrichtigung als unzustellbar zurückgesendet wird; oder
  5. diese Gewinnziehungsregeln und -anforderungen nicht einhalten

verlieren sie den Anspruch auf diesen Preis und er wird an Reservegewinner*innen vergeben.

Die ersten Reservegewinner*innen werden gemäss der oben genannten Methode kontaktiert und wenn erforderlich, wird dieser Vorgang so lange wiederholt, bis der Preis am Ende einem/einer Reservegewinner*in verliehen werden kann.

Für den Fall, dass ein Preis gemäss der oben beschriebenen Methoden der Preisverleihung keinen Gewinner*innen oder Reservegewinner*innen verliehen werden kann, behält sich die Veranstalterfirma das Recht vor, diesen Preis nicht zu vergeben.

Die Veranstalterfirma behält sich das Recht vor, Gewinner*innen um die Übermittlung eines gültigen Ausweisdokuments zu bitten, um vor deren Preisannahme ihr Alter und ihre Identität zu prüfen. Jedes vorgelegte Ausweisdokument muss auf den Namen der Person lauten, die am Gewinnspiel teilgenommen hat.

Die Preise werden von der Veranstalterfirma innerhalb von 30 Tagen nach der formellen Annahme der Preise durch die Gewinner*innen gemäss den vorgenannten Gewinnziehungsregeln zugestellt. Die vollen Kosten für die Lieferung der Preise (z.B. Porto, Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer) trägt die Veranstalterfirma.

Die Veranstalterfirma haftet nicht gegenüber Gewinner*innen, mit denen aus folgenden Gründen keine Kontaktaufnahme und/oder Lieferung erfolgen kann:


  1. falschen oder unvollständigen Angaben, die zum Zeitpunkt der Registrierung gemacht wurden; oder
  2. einer vollen, auf die schwarze Liste gesetzten oder nicht länger aktiven Mailbox der Gewinner*innen; und/oder
  3. (iii) die Benachrichtigungs-E-Mail wird als Spam eingestuft und das E-Mail-Konto der Gewinner*innen kann somit nicht erreicht werden oder die E-Mail wird in den Junk-Ordner des E-Mail-Kontos der Gewinner*innen geleitet

 
Personenbezogene Daten:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Teilnehmer*innen, die für die Teilnahme an der Gewinnziehung erforderlich ist, wird von der Veranstalterfirma in ihrer Eigenschaft als Datenverantwortliche durchgeführt. Darüber hinaus können personenbezogene Daten nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der jeweiligen Teilnehmer*innen auch für profilbasierte Marketingzwecke von VF International Sagl, dem Tochterunternehmen der Veranstalterfirma mit Sitz in der Via Laveggio 5, 6855 Stabio, Schweiz, in seiner Eigenschaft als Datenverantwortlicher verarbeitet werden.

Die Zustimmung zur Verarbeitung für profilbasierte Marketingzwecke ist optional, und eine Verweigerung wirkt sich nicht negativ auf die Teilnahme an der Gewinnziehung aus.

Personenbezogene Daten werden in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften verarbeitet, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten, einschliesslich der EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 679/2016 (DSGVO), und nur für die Zeit aufbewahrt, die zur Erfüllung der hier beschriebenen Datenverarbeitungszwecke erforderlich ist, sofern nicht gesetzlich längere oder kürzere Aufbewahrungsfristen vorgesehen sind.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten können die Teilnehmer*innen in unserer Datenschutzerklärung finden und/oder bei unserem EMEA-Datenschutzbüro unter privacy_europe@vfc.com erhalten.

 
Allgemeines:

Die Veranstalterfirma behält sich das Recht vor, diese Gewinnziehung oder diese Gewinnziehungsregeln nach eigenem Ermessen zu annullieren, zu beenden, zu ändern, zu erweitern oder auszusetzen, wenn (nach eigenem Ermessen) Viren, Bugs, nicht autorisiertes menschliches Eingreifen, Betrug oder andere Ursachen, die ausserhalb ihrer Verantwortung liegen, die Verwaltung, Sicherheit, Fairness oder Ordnungsmässigkeit der Gewinnziehung beschädigen oder beeinträchtigen. In einem solchen Fall kann die Veranstalterfirma die Gewinner*innen aus allen berechtigten Teilnahmeanmeldungen auswählen, die vor und/oder nach (falls zutreffend) der Massnahme der Veranstalterfirma eingegangen sind.

Nach Aussetzung oder Annullierung kann die Veranstalterfirma nicht für erforderliche Aufwendungen oder entstandene Schäden direkter, indirekter, relevanter oder nicht relevanter Natur haftbar gemacht werden. Die Veranstalterfirma ist nicht zur Organisation einer alternativen Gewinnziehung oder zur Bereitstellung eines alternativen Preises verpflichtet.

Mehrfache Registrierungen oder Teilnahmen sind nicht zulässig. Jeder Versuch von Teilnehmer*innen, mehr als die angegebene Anzahl von Teilnahmen unter Verwendung mehrerer/unterschiedlicher E-Mail-Adressen, Identitäten, Anmeldungen oder anderer Methoden zu erhalten, kann zum Ausschluss der Teilnehmer*innen von dieser Gewinnziehung führen. Die Verwendung automatischer Systeme zur Einreichung von Beiträgen ist untersagt und führt zur Disqualifikation.

Die Veranstalterfirma kann nach eigenem Ermessen Teilnehmer*innen die Teilnahme an der Gewinnziehung untersagen oder das Gewinnen eines Preises verwehren, wenn festgestellt wird, dass besagte Teilnehmer*innen versuchen, den ordnungsgemässen Ablauf der Gewinnziehung durch Betrug, Hacken, Täuschung oder andere unlautere Praktiken (einschliesslich der Benutzung automatisierter Schnelleingabeprogramme) zu untergraben oder die Absicht haben, andere Teilnehmer*innen oder Vertreter*innen der Veranstalterfirma zu ärgern, zu beleidigen, zu bedrohen oder zu belästigen.

Die Veranstalterfirma haftet nicht für technische Probleme oder menschliche Fehler, die dazu führen, dass eine Teilnahme nicht eingeht, verlorengeht oder beschädigt wird bzw. für die Zerstörung oder Änderung der Registrierung und Teilnahme oder den unerlaubten Zugriff auf diese.

Die Veranstalterfirma behält sich das Recht vor, die Gültigkeit von Teilnahmen und Teilnehmer*innen (einschliesslich der Identität von Teilnehmer*innen, ihres Alters usw.) jederzeit zu überprüfen und jede nicht gemäss diesen Gewinnziehungsregeln erfolgte Teilnahme zu disqualifizieren.

Ausgenommen im Fall der Fahrlässigkeit oder des betrügerischen Verhaltens der Veranstalterfirma und im Rahmen des gesetzlich zulässigen Umfangs, übernimmt die Veranstalterfirma keine Haftung für Verletzungen, Verluste, Schäden oder Kosten, die Gewinner*innen der Gewinnziehung als direktes oder indirektes Ergebnis der Teilnahme an dieser Gewinnziehung und/oder durch die Annahme des Preises entstehen.

Die Akzeptanz dieser Gewinnziehungsregeln ist Voraussetzung für den Zugang zur Gewinnziehung und die Teilnahme wird als vollständige Anerkennung dieser Gewinnziehungsregeln gewertet.

Die angegebenen Preise unterliegen der Verfügbarkeit, und im Falle unvorhergesehener Umstände oder von Umständen, die ausserhalb der angemessenen Kontrolle der Veranstalterfirma liegen, behält sich die Veranstalterfirma das Recht vor, Teile dieser Gewinnziehung und/oder des Preises zu ändern, zurückzuziehen oder durch ein alternatives Arrangement von gleichem oder höherem Wert zu ersetzen. Die Veranstalterfirma wird eine solche Änderung rechtzeitig allen Teilnehmer*innen mitteilen, die sich mit einer gültigen E-Mail-Adresse registriert haben.

Versäumt es die Veranstalterfirma zu irgendeinem Zeitpunkt, eines ihrer Rechte geltend zu machen, stellt dies keinen Verzicht auf dieses Recht dar.

Sollte sich herausstellen, dass eine Bedingung dieser Gewinnziehungsregeln unwirksam oder gesetzeswidrig ist, muss diese getrennt von den hier enthaltenen Bestimmungen betrachtet werden und die übrigen Gewinnziehungsregeln bleiben in Kraft.

Diese Gewinnziehung wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder verwaltet und hat keine Verknüpfung mit diesen.

Diese Regeln unterliegen schweizerischem Recht und die Gerichte von Lugano sind nicht ausschliesslich zuständig.